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AGB

Geltungsbereich

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

Kleinwerk Bau
Inhaber: Dominik Klein
Am Mühlbach 1
97475 Zeil am Main

(nachfolgend „Anbieter“)

und ihren Kunden (Privatkunden B2C und Geschäftskunden B2B), soweit nicht anders vereinbart.

Sie betreffen Bau-, Handwerks-, Garten- und Innenausbauleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Anbieter schriftlich zustimmt.

 

1. Vertragsabschluss

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  • Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot annimmt (schriftlich, mündlich oder digital).

  • Angebote sind freibleibend. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.

  • Mit Auftragserteilung oder Buchung erkennt der Kunde diese AGB ausdrücklich an.

 

2. Leistungen

​

  • Der Anbieter erbringt Bau-, Montage- und handwerkliche Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.

  • Änderungen im Leistungsumfang bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

​

  • Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  • Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

  • Zur Sicherstellung der Materialbeschaffung und Terminreservierung ist vor Leistungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme fällig.

  • Akzeptierte Zahlungsmittel: Überweisung.

 

4. Zahlungsverzug, Verzugszinsen und Mahngebühren

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4.1 Privatkunden (B2C)

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  • Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB)

  • Mahngebühren: 5 € je Mahnung

 

4.2 Geschäftskunden (B2B)

​

  • Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB)

  • Mahngebühren: 10 € je Mahnung

  • Weitergehende Schäden durch Zahlungsverzug können gemäß § 280 BGB geltend gemacht werden.

 

5. Ausführungsfristen

​

  • Ausführungsfristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor technischer Klärung oder Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

  • Höhere Gewalt, Witterungseinflüsse oder Lieferengpässe verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

 

6. Gewährleistung und Mängel

​

  • Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

  • Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.

  • Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

7. Haftung

​

  • Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

 

8. Rücktritt / Stornierung

​

8.1 Privatkunden (B2C)

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  1. Mit Annahme eines Angebots kommt ein verbindlicher Vertrag zustande; Termine werden exklusiv reserviert.

  2. Kostenfreier Rücktritt bis 40 Kalendertage vor Leistungsbeginn.

  3. Rücktritt unter 40 Tagen: 20 % der Auftragssumme als Entschädigung.

  4. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.

  5. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass mit der Leistung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen wird und dies bestätigt (§ 356 Abs. 4 BGB).

 

8.2 Geschäftskunden (B2B)

​

  • Kostenfreier Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn.

  • Rücktritt unter 40 Tagen: 30 % der Auftragssumme.

  • Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.

 

9. Widerrufsrecht (nur B2C)

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  • Bei Fernabsatzverträgen besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

  • Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde ausdrücklich verlangt, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.

 

10. Datenschutz

​

Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf dieser Website.

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

​

  • Gerichtsstand für Geschäftskunden (B2B) ist – soweit gesetzlich zulässig – Haßfurt.

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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12. Zusatzleistungen und Nachträge

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Leistungen, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten sind und auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich ausgeführt werden, gelten als gesondert beauftragte Zusatzleistungen.

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Zusatzleistungen können auch mündlich oder vor Ort vereinbart werden und werden nach tatsächlichem Aufwand oder gesondertem Angebot berechnet.

 

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass hierdurch entstehende Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt werden.

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